Sozialrecht

Die zuständige Rechtsanwaltskammer verleiht nach der Bundesrechtsanwaltsordnung und der Fachanwaltsordnung beim Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und besonderer praktischer Erfahrungen auf dem Gebiet des Sozialrechts die Bezeichnung "Fachanwalt für Sozialrecht". Diesen Titel hat mir die Rechtsanwaltskammer Sachsen auf Grund meiner nachgewiesenen speziellen Kenntnisse und meiner intensiven Tätigkeit auf dem Gebiet des Sozialrechts im Jahr 2008 verliehen.

Das Sozialrecht im Sinne der deutschen Rechtsordnung umfasst verschiedene Rechtsbereiche. Grob kann man das Rechtsgebiet in drei Sparten aufteilen, welche das materielle Sozialrecht - Sozialversicherung, Soziale Entschädigung und Soziale Förderung und Hilfe - darstellen. Hinzu kommt noch das formelle Sozialrecht.

Materielles Sozialrecht

Sozialgesetzbuch – Allgemeiner Teil - (SGB I)

1. Sozialversicherung

2. Soziale Entschädigung

3. Soziale Förderung und Hilfe

Formelles Sozialrecht

Sozialverwaltungsrecht (SGB X)
Sozialprozessrecht (SGG)

Rechtsschutz gewähren regelmäßig die Sozialgerichte; in Ausnahmefällen die Verwaltungsgerichte oder Finanzgerichte. In vielen Fällen ist eine gerichtliche Klage erst nach dem Abschluss eines behördlichen Vorverfahrens zulässig. Wenn die behördlichen Verfahren zu lange dauern, kommt eine Untätigkeitsklage und wenn es sehr eilt, ein besonderes auf vorläufigen Rechtsschutz gerichtetes gerichtliches Verfahren in Betracht. In allen aufgezählten Bereichen berate und vertrete ich Sie sehr gern.