Grundsteuerreform

Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahre 2018 beschlossen, dass die bisherige Berechnung der Einheitswerte und der Grundsteuermesszahl verfassungswidrig sind.

Ziel ist es, das Grundstücke gleicher Größe und Lage auch die gleiche Grundsteuer bezahlen. Damit soll es gerechter zugehen.

Aller 7 Jahre gibt es einen Hauptfeststellungszeitpunkt, erstmals der 01.01.2022.

Innerhalb der Hauptfeststellungszeitpunkte müssen Änderungen per Erklärung fortgeschrieben werden. Darunter versteht man:

Kurz, Änderungen zum Hauptfeststellungszeitpunkt.



In der Zeit vom 01.07. - 31.10.2022 müssen alle Feststellungserklärungen digital per Elster versandt werden.

Es gibt keine Papierform und auch aktuell keine Fristverlängerung.

Deshalb fangen Sie früh an, alle Daten zu sammeln.



Wie können wir Ihnen helfen?

Wir überlassen Ihnen Hilfen wie Mandantenerfassungsbogen und Erfassungsbogen für das Bundesmodell. Über das Mandantenportal bleiben wir in Kontakt und erarbeiten gemeinsam die Feststellungserklärung bis zum Versand. Sie erhalten eine Prognose über die künftige Grundsteuer.

Über das Mandantenportal können Sie auch alle fehlenden Unterlagen anfordern.

Da nicht in allen Ländern das Bundesmodell gilt und entscheidend ist, in welchen Bundesland das Grundstück liegt, können auf Anfrage auch andere Modelle berechnet werden.

Nach Versand in der Zeit vom 01.07. - 31.10.2022 kontrollieren wir den Feststellungsbescheid, Messbetragsbescheid (werden 2023-2024 erlassen) und den Grundsteuerbescheid (gilt ab 2025) für Sie.

Natürlich auch die eventuellen Fortschreibungen bzw. Änderungen die meldepflichtig sind.

Sollten die erlassenen Bescheide fehlerhaft sein, legen wir natürlich Rechtsmittel ein.

Im 2. Quartal 2022 sind Schreiben an alle Grundstückseigentümer in Sachsen geplant.

Jedes Bundesland hat da Entscheidungsspielraum. Berlin, Hessen und Hamburg schicken keine Schreiben raus.



Was kostet die Erklärung?

Es gilt die Steuerberatergebührenverordnung. Vorbehaltlich der aktuellen Änderungen in der Gebührenverordnung beginnt es bei 150 € + Auslagen + Umsatzsteuer für ein unbebautes Grundstück und Eigentumswohnung (selbst bewohnt).

Bei der Grundsteuererklärung hilft Ihnen meine Kanzlei gern. Ansprechpartnerin ist Frau Katrin Benjowski in meiner Steuerabteilung. Nutzen sie gern die untenstehenden Ecxel-Dateien welche Sie bitte ausgefüllt an steuer@c-may.de senden.

Weitere Informationen können Sie auch der ebenfalls beigefügten Mandanteninformation entnehmen.





Mandantenerfassungsbogen

Vorerfassungsbogen-Bundesmodell